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Arbeitsvisum – Z Visum:
Z-Visum, Gültigkeit 3 Monate, einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer "000". Inhaber des Z-Visums sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit registrieren zu lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
  1. Unser Auftragsformular
  2. Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein.
  3. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild (in Farbe).
  4. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung (der Freizügigkeitsbescheinigung).
  5. Eine Arbeitserlaubnis (Original und Kopie) des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit der V.R. China oder ein Expertenausweis (Original und Kopie) vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten.
  6. Eine offizielle Einladung (Original) von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution.
  7. Ein aktueller Gesundheitstest inklusive einer HIV-Untersuchung. Das Formular für die Gesundheitsuntersuchung ist von unserer Webseite herunterzuladen.
  8. Wenn Sie in China arbeiten, studieren oder von in Ihrem Reisepass eingetragener/n Person/en begleitet werden, oder Sie stellen den Visumantrag in einem anderen Land als dem, dessen Staatsangehörige/r Sie gegenwärtig sind, müssen Sie das zusätzliche Antragsformular (Form V.2011B) noch ausfüllen.
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