Je nach der Aufenthaltsdauer werden zwei Arten von Studentenvisa erteilt:
1. Kurzfristiges Studentenvisum: Dieses entspricht einem verlängerten F-Visum, die Gültigkeitszeit beträgt 3 Monate, mit einer einmaligen Einreise und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen.
2. Langfristiges Studentenvisum: X-Visum. Die Gültigkeitszeit beträgt 3 Monate, mit einer einmaligen Einreise und einer Aufenthaltsdauer "000". Inhaber des X-Visums sind verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit registrieren zu lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Folgende Papiere sind erforderlich, um ein X-Visum zu beantragen:
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Unser Auftragsformular
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Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein.
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Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild (in Farbe).
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Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung (der Freizügigkeitsbescheinigung).
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Zulassungspapiere der Universität bzw. Schule (Original und Kopie)
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Das vom Chinesischen Bildungsministerium ausgestellte Visumantragsformular (Visa application for study in China) (Original und Kopie).
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Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung (Für Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen ist der Test nicht erforderlich). Das Formular für Gesundheitsuntersuchung ist von unserer Webseite herunterzuladen.
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Wenn Sie in China arbeiten, studieren oder von in Ihrem Reisepass eingetragener/n Person/en begleitet werden, oder Sie stellen den Visumantrag in einem anderen Land als dem, dessen Staatsangehörige/r Sie gegenwärtig sind, müssen Sie das zusätzliche Antragsformular (Form V.2011B) noch ausfüllen.
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